Förderung über die Pflegeversicherung in Bayern

Mit einem anerkannten Pflegegrad können Versicherte in Bayern Zuschüsse für einen Treppenlift oder andere Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung erhalten. Hier finden Sie alle relevanten Informationen.

  • ✅ Bis zu 4.000 € pro Person
  • ✅ Antrag vor Einbau
  • ✅ Kombination mit anderen Förderungen möglich

Was wird gefördert?

Treppenlifte

Zuschuss bis zu 4.000 € pro pflegebedürftiger Person, unabhängig vom Lifttyp.

Weitere Maßnahmen

Zum Beispiel Türverbreiterungen, barrierefreie Bäder oder Absenken von Schwellen.

Kombination

Kombinierbar mit KfW-Programmen oder kommunalen Förderungen, sofern Bedingungen erfüllt sind.

So funktioniert die Förderung

  1. 1

    Antrag stellen

    Vor Einbau bei der Pflegekasse einreichen, inkl. Kostenvoranschlag.

  2. 2

    Prüfung durch Kasse

    Die Pflegekasse prüft Bedarf und Voraussetzungen, ggf. Hausbesuch.

  3. 3

    Zusage erhalten

    Bewilligung schriftlich bestätigen lassen, bevor Sie Aufträge erteilen.

  4. 4

    Umsetzung & Nachweis

    Maßnahme umsetzen, Rechnung einreichen, Zuschuss wird erstattet.

Schnell-Check Pflegekassenförderung

Häufige Fragen zur Pflegekassenförderung

Müssen mehrere Personen im Haushalt je einen Antrag stellen?

Ja. Jeder Pflegegrad-Berechtigte kann bis zu 4.000 € erhalten, auch im selben Haushalt.

Kann ich nach Einbau noch Förderung beantragen?

Nein. Anträge müssen immer vor der Umsetzung eingereicht werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Je nach Kasse einige Wochen. Frühzeitige Antragstellung ist ratsam.

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