Treppenlifte
Zuschuss bis zu 4.000 € pro pflegebedürftiger Person, unabhängig vom Lifttyp.
Mit einem anerkannten Pflegegrad können Versicherte in Bayern Zuschüsse für einen Treppenlift oder andere Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung erhalten. Hier finden Sie alle relevanten Informationen.
Zuschuss bis zu 4.000 € pro pflegebedürftiger Person, unabhängig vom Lifttyp.
Zum Beispiel Türverbreiterungen, barrierefreie Bäder oder Absenken von Schwellen.
Kombinierbar mit KfW-Programmen oder kommunalen Förderungen, sofern Bedingungen erfüllt sind.
Vor Einbau bei der Pflegekasse einreichen, inkl. Kostenvoranschlag.
Die Pflegekasse prüft Bedarf und Voraussetzungen, ggf. Hausbesuch.
Bewilligung schriftlich bestätigen lassen, bevor Sie Aufträge erteilen.
Maßnahme umsetzen, Rechnung einreichen, Zuschuss wird erstattet.
Ja. Jeder Pflegegrad-Berechtigte kann bis zu 4.000 € erhalten, auch im selben Haushalt.
Nein. Anträge müssen immer vor der Umsetzung eingereicht werden.
Je nach Kasse einige Wochen. Frühzeitige Antragstellung ist ratsam.
Wir prüfen Ihre Unterlagen kostenlos und geben Ihnen eine klare To-do-Liste für die Antragstellung.